§57a Prüfstelle

Pickerlüberprüfung bei KFZ Neubauer

Ihr Fahrzeug muss zur §57a-Überprüfung („Pickerl“)? Wir prüfen schnell, zuverlässig und fair! Nach der Begutachtung erhalten Sie von unseren Mechanikern eine genaue Einschätzung zum Zustand Ihres Fahrzeugs.

Was wird überprüft?

Die gesetzliche Begutachtung umfasst:

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und fahren Sie sicher weiter!

KFZ Neubauer – Ihre vertrauenswürdige Prüfstelle!